Geförderte Konkurrenz: Machen Jugendherbergen Hotelliers die Gäste abspenstig?

„Verwöhnen mit Wellness- und Entspannungskursen“, „Fastenwoche, Stimmtraining, Massage- oder Yoga-Kurs in der Wohlfühl-Atmosphäre“, so werben Jugendherbergen des Landesverbands Nordmark für sich. In der Pressemitteilung vom 8. Januar dieses Jahres heißt es: „Im Gegensatz zu den bewährten Gruppen- und Familienprogrammen der Jugendherbergen richten sich die Wellness-Kurse insbesondere an Reisende, die sich einzeln oder zu zweit Entspannung gönnen möchten.“ Um solcherlei Angebote und den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung durch staatlich geförderte Jugendherbergen rankt der Dauerstreit zwischen privaten Beherbergungsbetrieben und dem Deutschen Jugendherbergswerk – Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e.V., kurz DJH. So genießen Jugendherbergen steuerliche Vorteilen durch die Befreiung von Mehrwertsteuern für Gäste im Alter unter 27 Jahren oder die Befreiung von Rundfunkgebühren, erhalten Zuschüsse für Neu- und Umbauten von Kommune, Land und Bund oder ihnen werden Grundstücke oder Gebäude zu Vorzugskonditionen überlassen.

Bernd Dohn vom DJH

DJH-Hauptgeschäftsführer Bernd Dohn räumt ein, dass die zitierte Passage missverstanden werden könne: „Jugendherbergen haben nicht die Absicht, in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern zu treten“ und weist darauf hin, dass für die Nutzung eine Mitgliedschaft im Jugendherbergsverband erforderlich sei. Allerdings stellt der Mitgliedsbeiträg mit 22,50 Euro pro Jahr und Erwachsenem kaum eine Eintrittsbarriere dar, wenn der Übernachtungspreis in der Wellness-Jugendherberge attraktiv ist. Das oben zitierte Angebot der Jugendherberge Dahme an der holsteinischen Ostseeküste beinhaltet sieben Übernachtungen mit Vollpension (hochwertige Fastenverpflegung) inklusive Handtüchern, Kursprogramm und Nutzung der StrandSpa-Sauna und des -bads und kostet pro Person ab 16 Jahren 507,00 € im Zweibettzimmer bzw. 531,00 €im Einzelzimmer. Stimmentrainingskurse über fünf Tage mit Vollpension sind bereits ab 330,00 € zu haben, das entspricht 66,00 € pro Übernachtung zzgl. 22,50 € für die Jahresmitgliedschaft – sofern diese nicht ohnehin besteht. „Für den Neubau der Jugendherberge Dahme hat unser Landesverband Nordmark Fördermittel erhalten“, erklärt Bernd Dohn, „denn Ziel der schleswig-holsteinischen Landesregierung war es, jungen Menschen die Möglichkeit preiswerten Übernachtens in einer hochtouristischen Region anzubieten.“ Dohn betont die gute damalige Zusammenarbeit mit der örtlichen Dehoga. Überhaupt seien die Wellness-und Kursprogramme nur ein Nischenangebot: „Der Anteil der Einzelgäste über 27 Jahren liegt in der Jugendherberge Dahme unter vier Prozent, damit wird sowohl die Ausrichtung unseres Angebotes für unsere satzungsgemäße Kernzielgruppe als auch die nicht existierende Wettbewerbssituation zur Hotellerie erneut deutlich.“

Dem Dehoga-Bundesverband ist die partielle Konkurrenz zwischen Privathotellerie und Jugendherbergen bekannt. Sie fordert generell, dass der Wettbewerb unter gleichen Bedingungen stattfinden müsse. Doch dies sei nicht gegeben, „wenn die Jugendherbergen eine Vielzahl steuerlicher Vergünstigungen und Millionen Euro staatlicher Zuschüsse erhalten – und zugleich um Gäste jenseits der klassischen Jugendherbergsklientel werben.“ Neben jungen Menschen würden zunehmend Familien, Geschäftsreisende und Senioren offensiv angesprochen, zudem hätten viele Jugendherbergen spezielle Angebote für Firmen und deren Tagungsgeschäft entwickelt. Solche Jugendherbergen richteten sich nicht mehr an Jugendliche, wie es die Satzung vorsieht, sondern an durchaus zahlungsfähige Kundschaft, wodurch sich eine Wettbewerbsverzerrung ergebe. Die Dehoga appelliert daher an die Jugendherbergen, sich künftig wieder innerhalb ihrer satzungsmäßigen Aufgaben zu bewegen.

Oliver Winter CEO A+O Hotels und Hostels
Oliver Winter CEO A+O Hotels und Hostels

Deutlicher in seiner Kritik wird Oliver Winter, Vorstandsvorsitzender der A&O Hotels And Hostels AG, deren Angebote im ähnlichen Preissegment liegen und unter anderem auch Jugendliche und insbesondere Klassenfahrten ansprechen. Winter ist bereits vor einigen Jahren mit einer Beschwerde bei der EU-Wettbewerbskommission gegen die Subventionierung von Jugendherbergen vorgegangen, musste dabei aber eine teilweise Niederlage einstecken. Die Kommission entschied 2015, dass die Steuerprivilegien rechtens sind – allerdings aus dem eher formalen Grund, dass gesetzlich geregelte Steuervorteile, die aus der Zeit vor den Römischen Verträgen von 1958 stammen, von der EU nicht angetastet werden dürfen. Jugendherbergen sind in Deutschland bereits seit 1920 von der Mehrwertsteuer befreit. Jetzt klagt er vor dem EuGH gegen Europäische Kommission und die Bundesrepublik Deutschland als Streihelferin. Ziel der Klage ist es, festzustellen, dass die Jugendherbergen ein normaler Wettbewerber sind und die verschiedenen Förderungen, von denen sie bisher profitieren, auf den Prüfstand gestellt werden. Allerdings zeigt ein der AHGZ-Redaktion vorliegendes Schreiben der von A&O beauftragten Anwaltskanzlei für Wirtschaft und Verwaltung vom 8. Januar 2018, dass ein Prozessende noch weit entfernt ist: „Die Klagebeantwortung erweist sich nach alledem als in sich derart weitreichend widersprüchlich und inkonsistent, dass sie aus Sicht der Klägerin schlichtweg nicht erwiderungsfähig ist“, heißt es darin.

Nicht zuletzt durch die Errichtung einer Jugendherbergen in direkter Nachbarschaft zum A&O-Stammhaus in Berlin hat sich Winter zu einem offensiven Streiter gegen Subventionen und für fairen Wettbewerb entwickelt. „Die staatliche Bevorzugung von Jugendherbergen ist obsolet“, sagt Winter, „spätestens seit den 2000er Jahren sind private Angebote für Jugend- und Bildungsreisen auf dem Markt, etwa von der Meininger Gruppe, den Generator Hostels oder uns, mit zum Teil besseren Leistungen zum gleichen Preis.“ 2016 wurde die größte Berliner Jugendherberge am Bahnhof Ostkreuz in einer ehemaligen Hochschule eröffnet. Die landeseigene Immobilie überlässt der Berliner Senat der Jugendherberge Berlin Ostkreuz gGmbH für 30 Jahre pachtfrei. Im Gegenzug verpflichtet sich der Betreiber u.a., das Gebäude instand zu setzen und günstige Tagungsräume zur Verfügung zu stellen. Eine derartige staatliche Beihilfe ist laut Europäischem Recht nur dann zulässig, wenn es sich um Dienstleistungen von Allgemeinen Wirtschaftlichem Interesse (DAWI) handelt. Das liegt zum Beispiel vor, wenn ein Marktversagen droht. Aber droht in Berlins Zentrum tatsächlich eine Unterversorgung mit preiswerten Hotelbetten für Jugendliche? Oliver Winter und mit ihm andere Hostelbetreiber sind nicht dieser Auffassung. Besonders kurios: Während östlich des Bahnhofs Ostkreuz Marktversagen nach DAWI droht, wird einem A&O Hostel, das sich nur rund 300 Meter Luftlinie westlich davon befindet, eine Erhöhung der Bettenzahl vom Bezirksamt untersagt. Begründung: das Gebiet sei bereits touristisch überlaufen.

Jugendherberge Berlin-Ostkreuz Hauptgebäude außen _Oliver Numrich
Jugendherberge Berlin-Ostkreuz Hauptgebäude außen _Oliver Numrich

Bernd Dohn, Hauptgeschäftsführer des DJH, widerspricht den Vorwürfen der Wettbewerbsverzerrung: „Geförderte Jugendherbergen müssen ein anderes Angebot machen als Bett & Brötchen“, sagt Dohn, „unser Mehrwert sind die pädagogischen Inhalte.“ Und deshalb sei das Angebot der Jugendherberge Ostkreuz auch nicht vergleichbar mit dem des benachbarten a&o Hostels. In den aufwändig sanierten und ansprechend umgebauten Haupt- und einem Nebengebäude bietet der DJH neben 445 Betten auch insgesamt 16 Seminarräume unterschiedlicher Größe an: Der kleinste Raum („Mainz“) für maximal 30 Teilnehmer wird ab 105,00 € pro Tag vermietet, der größte („Rheinland-Pfalz“) für bis zu 143 Personen für 387,00 € pro Tag zuzüglich Technik und Verpflegung. Die pädagogischen Programme werden allerdings vorwiegend durch Dritte durchgeführt, wie die „Kulturschleiferei“, das Theater Strahl oder den Verein Politik zum Anfassen e. V.. Sie reichen von Kurzbesichtigungen („Sightseeing Selfie“) entlang der wichtigsten Attraktionen der Hauptstadt, über Paddeltouren und Besuche bei Legoland, Madame Tussauds oder dem Berliner Dungeon, bis hin zum Persönlichkeitstraining. Das über einen externen Dienstleister durchgeführte Seminar kostet 30 Euro pro Tag und Teilnehmer bei mindestens 20 Teilnehmern. Darüber hinaus begleite eine pädagogische Fachkraft die Weiterbildung der Mitarbeiter. Die Angebote können auf der Webseite der Jugendherberge eingesehen und gebucht werden: https://www.jugendherbergeberlinostkreuz.de/klassenfahrten/erlebnisprogramme.html

Konkurrent Winter hält diese Bildungsangebote für ein Feigenblatt und betont, dass in seinen Häusern ebenfalls Seminarräume zur Verfügung stehen, die kurzfristig kostenlos überlassen werden, und auch vergleichbare Touren angeboten werden. Die fortgesetzte staatliche Förderung führt er auf eine starke personelle Verflechtung von Politik und Jugendherbergen zurück. Tatsächlich finden sich unter den ehren- und hauptamtlichen Funktionären der Verbandsführung etliche Politiker und Spitzenbeamte: Amtierender Präsident des DJH ist Prof. Dr. Günther Schneider, Staatsekretär im Ministerium des Innern des Freistaates Sachsen und zuvor Mitglied des sächsischen Landtags, Vizepräsidenten sind unter anderen Prof. Dr. Karl-Heinz Binus – er ist Präsident des Sächsischen Rechnungshofes – und Burkhard Fieber, Abteilungsleiter in der Staatskanzlei Sachsen-Anhalts. Und auch auf der Ebene der Landesverbände finden sich Bürgermeister und Verbandsfunktionäre in den Leitungsgremien der Jugendherbergen. Diese große Nähe zur Politik sichere den Jugendherbergen Steuerprivilegien und Zuschüsse, so Winter. Selbst auf der Ebene von Gerichten träfe man auf Voreingenommenheit, wenn man an der Privilegierung der Jugendherbergen rüttele. Dabei habe er, Winter, grundsätzlich gar nichts gegen Jugendherbergen als Mitbewerber: „Das DJH kann sich gern in unserem Markt tummeln, aber in einem freien und fairen Wettbewerb.“

So hätte etwa das Land Berlin die leerstehende Landesimmobilie zunächst ausschreiben müssen, um anderen Anbietern mit deren Konzepten die Chance auf eine Nutzung als Jugendunterkunft zu geben. Zudem entgingen dem Land Berlin durch die 30-jährige kostenfreie Nutzung nach seinen Berechnungen Pachteinnahmen in Millionenhöhe. Anstelle der Förderung von Gebäuden durch Zuschüsse bei Bau oder Umbau müsse es – wie etwa in Frankreich – eine personenbezogene Förderung für bedürftige Jugendliche geben, zum Beispiel in Form von Gutscheinen, die diese dann etwa im Rahmen einer Klassenfahrt in einem Übernachtungsbetrieb ihrer Wahl ausgeben können. Nur dadurch sei Chancengleichheit und fairer Wettbewerb zwischen Jugendherbergen und Hotelbetrieben gewährleistet.

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